Hessen

Evangelische Kirchengemeinden und andere Einrichtungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) können staatliche Zuschüsse aus Mitteln des Weiterbildungsgesetzes Hessen über die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung aus der Regelförderung (A) oder aus dem Förderfonds (B) erhalten.

A. Regelförderung

Bezuschusst werden Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Juli des folgenden Jahres.

Voraussetzungen:

  • Veranstaltungen der Erwachsenenbildung
  • öffentliche Ausschreibung der Veranstaltung

Fristen:

  • für Veranstaltungen des 1. Halbjahres zum 31.08. und
  • für Veranstaltungen des 2. Halbjahres zum 31.01. des dem Bezuschussungsjahr folgenden Jahres zu stellen.

Förderobergrenzen: 

  • Gemeinden und gemeindlichen Einrichtungen erhalten höchstens 2.500 € Gesamtzuschuss pro Jahr, übergemeindliche Einrichtungen höchstens 8.500 € pro Jahr
  • Kurse mit bestimmter Thematik wie z.B. Gesundheit, Gestalten, Eltern-Kind-Gruppen werden eingeschränkt bezuschusst

 

B. Förderfonds Hessen

  • stellt eine Möglichkeit der staatlichen, projektbezogenen Förderung innovativer Maßnahmen der Erwachsenenbildung mit experimentellem Charakter dar
  • fördert öffentlich zugängliche Maßnahmen der politischen oder kulturellen Bildung 

Voraussetzung ist, dass es sich um Maßnahmen handelt, die

  • in Kooperation mit anderen Einrichtungen durchgeführt werden
  • der regionalen Vernetzung von Erwachsenenbildung dienen

Das Formular für die Beantragung der Mittel (Antrag Förderfonds), finden Sie hier. Anträge gehen an unsere Geschäftsstelle in Darmstadt. Sollte der Platz auf dem Formular zu knapp bemessen sein, können die Ausführungen formlos ergänzt werden.

NEU! Fristen:

  • Für Maßnahmen im Zeitraum Januar bis April: 30. November des vorausgehenden Jahres
  • Für Maßnahmen im Zeitraum Mai bis August: 31. März des laufenden Jahres
  • Für Maßnahmen im Zeitraum September bis Dezember: 31. Juli des laufenden Jahres

Im Antrag ist die Maßnahme ausführlich darzustellen (Titel, Zeitraum, Leitung, Lernziele, Zielgruppe, Programmübersicht, Veröffentlichung). Die zu erwartenden Kosten sowie die geplante Finanzierung einschließlich der Eigenbeteiligung des Trägers und die zu erwartenden Teilnahmebeiträge sind aufzulisten.

NEU Enthält die beantragte Maßnahme digitale Komponenten (z.B. Streaming, hybride Formen, Webinare etc.) wird die geförderte Summe pauschal um 25 % mindestens aber um 200,00 € angehoben. Kosten, die durch die technische Ausstattung entstehen (Hardware, zusätzliches Personal, Gebühren, Lizenzen etc.) sind nicht förderfähig. Der Digitalisierungszuschlag ist vorerst bis zum 31.12.2023 begrenzt.

Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme formlos vorzulegen. Er besteht aus einer von der kassenführenden Stelle bestätigten Auflistung der Kosten und Einnahmen oder einem Sachbuchauszug (die Belege sind in Kopie beizufügen), einer Verlaufsbeschreibung, dem Programm, einem Belegexemplar der Ausschreibung, einer Teilnahmeliste, evtl. Kopien von Pressenotizen. 

Die Höhe des Zuschusses beträgt unabhängig von der Zahl der Unterrichtseinheiten bis zu 49% der Kosten jedoch höchstens 1.300,-- € unter der Voraussetzung, dass mit dem Zuschuss kein Gewinn erzielt wird. 

Je Antragsteller können höchstens drei Maßnahmen pro Jahr gefördert werden.
 

Weitere Beratung und Unterstützung
erhalten Sie von uns: 

Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
Heinrichstraße 173
64287 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 / 66 90 -193 
Fax: 0 61 51 / 66 90 -123
E-Mail: info.ageb@ekhn.de