- Kirchengemeinden und Einrichtungen
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) können staatliche Zuschüsse zu Veranstaltungen aus
Mitteln des Weiterbildungsgesetzes Rheinland-Pfalz über
die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung erhalten.
- Bezuschussungsfähig
sind Veranstaltungen der Erwachsenenbildung, die
als Einzelveranstaltungen, längerfristigen Maßnahmen
(Kurse / Seminare) -mit und ohne Übernachtung- durchgeführt werden.
- Voraussetzungen
1.) Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein
und in geeigneter Weise öffentlich bekannt gemacht
werden*
2.) Die Veröffentlichung muss so gestaltet sein, dass der
Charakter als Bildungsangebot deutlich wird*
3.) Jede Veranstaltung muss mindestens acht Teilnehmende
aufweisen*
*Landesverordnung zur Durchführung des
Weiterbildungsgesetzes (Rheinland-Pfalz) vom 5.02.1996
- Unterstützung
erhalten Sie von der
Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN
Erbacher Straße 17
64287 Darmstadt
Telefon: 06151 6690-185
Telefax: 06151 6690-189
- Stichtag
für Anträge zu Veranstaltungen der Erwachsenenbildung des Jahres 2011 ist der
31. Januar 2012

