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  • Kirchengemeinden und Einrichtungen

der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) können staatliche Zuschüsse zu Veranstaltungen aus

Mitteln des Weiterbildungsgesetzes Rheinland-Pfalz über

die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung erhalten.
 

  • Bezuschussungsfähig

sind Veranstaltungen der Erwachsenenbildung, die

als Einzelveranstaltungen, längerfristigen Maßnahmen

(Kurse / Seminare) -mit und ohne Übernachtung- durchgeführt werden.


  • Voraussetzungen

1.) Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein

     und in geeigneter Weise öffentlich bekannt gemacht

     werden*

 

2.) Die Veröffentlichung muss so gestaltet sein, dass der

     Charakter als Bildungsangebot deutlich wird* 

 

3.) Jede Veranstaltung muss mindestens acht Teilnehmende

     aufweisen*

 

 *Landesverordnung zur Durchführung des
   Weiterbildungsgesetzes (Rheinland-Pfalz) vom 5.02.1996
 

 


  • Unterstützung

 

erhalten Sie von der

Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN
Erbacher Straße 17
64287 Darmstadt


Telefon: 06151 6690-185
Telefax: 06151 6690-189

E-Mail

 

 


  • Stichtag

für Anträge zu Veranstaltungen der Erwachsenenbildung des Jahres 2011 ist der


31. Januar 2012


Vordrucke


AG Rheinhessen

 

Veranstaltungsnachweis

 

Teilnahmeliste

 

 

 

AG Rhein-Lahn

 

Veranstaltungsnachweis

 

Teilnahmeliste

 

 

 

AG Westerwald

 

Veranstaltungsnachweis

 

Teilnahmeliste

 

 

 

 


ABC der Weiterbildungsförderung in Rheinland-Pfalz


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